Diese Änderung hat juristische Folgen auf den geschlossenen Pachtvertrag und die Übernahme des Gartens. Man hat einen Vertrag geschlossen und einen Preis bezahlt unter anderen Bedingungen als sie jetzt gelten sollen. Wer haftet hier für den Schaden? Die Frage lautet hier: Hätte ich damals den Garten für den Preis übernommen, wenn ich gewusst hätte, dass ich für den fachgerechten Rückbau auf eigene Kosten zuständig bin? Verantwortlichkeiten können nicht ständig nur weitergereicht werden.
Diese Einrichtungen sind von dem/der Kleingärtner*in auf eigene Kosten umgehend zu entfernen. Ein erforderlicher Rückbau hat fachgerecht zu erfolgen.
Kommentare
am 28. Mär. 2022
um 13:53 Uhr
Neupächter müssen bei
Neupächter müssen bei Gartenübergabe durch den Vorstand dringend auf diesen Passus hingewiesen werden. Dieses sollte in der Gartenordnung vermerkt sein. Damit lassen sich anwaltliche Klagen und Kosten vermeiden.