Trennung zwischen Rad- und Gewegen
Aufgrund der Zunahme des überwiegend elektrisch unterstützen Rad- und Rollerbetriebs haben Fußgänger keine Chance mehr, den Boulevard risikolos zu genießen. Diese Situation findet man am gesamten Rheinufer im Bereich Porz vor. Dem Fußgänger als schwächstem Glied in der Kette der Verkehrsteilnehmer muss die Möglichkeit der gefahrlosen Nutzung des gesamten Wegenetzes ermöglicht werden. Hierzu wählen andere Komunen z. B. eine entsprechende Beschilderung wie „ Fußgänger haben Vorrang, Radfahren erlaubt.“ In besonderen Situationen ergänzt um Schilder „Fahrräder schieben“ oder auch „Tertmobile verboten“. Eine räumliche Trennung ist natürlich, falls irgendmöglich, allen anderen Lösungen vorzuziehen.