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Das ändert sich speziell für Autofahrende

Das ändert sich speziell für Autofahrende

  • Im Streckenabschnitt Ehrenfeldgürtel bis Piusstraße/Franz-Geuer-Straße ist die Venloer Straße Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Die Venloer Straße ist Vorfahrtsstraße.
  • Radfahrende können die Venloer Straße in beide Fahrtrichtungen nutzen.
  • Es wird ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe Hansemannstraße/Sömmeringstraße eingerichtet.

Da die Venloer Straße durch Wiedereinführung von 30 km/h nicht mehr ein sogenannter "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" ist, ist wieder folgendes möglich: 

  • Die Ampelanlage kann wieder eingeschaltet werden
  • die Zebrastreifen können wieder in Kraft gesetzt werden und
  • die Schutzstreifen für Radfahrende können in Kraft gesetzt werden.

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