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Variante 2

Variante 2

Variante 2 berücksichtigt besonders den ruhenden Verkehr. Dazu wird auf einer Straßenseite das halbseitige Gehwegparken ermöglicht. Um dies umzusetzen, teilt sich der Straßenraum in je eine Kfz-Fahrspur (3,25 Meter) sowie einen Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,25 Metern in Richtung Innenstadt und in Richtung Porz auf. In Fahrtrichtung Porz ist zudem ein 3,50 Meter breiter Gehweg vorgesehen. Durch das halbseitige Gehwegparken in Fahrtrichtung Innenstadt ist auf dieser Seite ein Gehweg mit einer Breite von 2,50 Metern realisierbar. Daraus ergibt sich folgender beispielhafter Querschnitt:

Darstellung der Variante 2, auf welche die Gehwege mit 2,50 Metern und 3,50 Metern, die Radfahrstreifen mit jeweils 2,50 Metern und zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr eingeplant sind. Zusätzlich ist auf der rechten Seite des Bildes eine Fläche für Gehwegparken eingezeichnet.

Beispielbild des Hohenzollernrings zur Veranschaulichung: 

Beispielbild des Hohenzollernrings, auf welchem die Aufteilung von Gehwegen, Gehwegparken, Radfahrstreifen und Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr zu erkennen ist.

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Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 14:20

Zu wenig Platz für PKW

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 14:15

Autos raus

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 14:13

Autoverkehr kreuzt Radverkehr, außerdem sind Dooringunfälle praktisch vorprogrammiert.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:54

Keine bauliche Abtrennung der Radwege. Der "ruhende" Verkehr muss über den Radstreifen auf die Fahrbahn. Da sind Unfälle und Türstürze vorprogrammiert.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:44

Es ist komplett aus der Zeit gefallen öffentlichen Raum für parkende Autos zu reservieren und hierfür den Gehweg einzuschränken.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:37

Fahrbahnmarkierungen sind kein ausreichendender Schutz für Radfahrer. Gehwegparken kann zu Dooringunfällen und Unfällen beim Überqueren des Fahrradstreifens führen. Außerdem verleitet es zum Parken in zweiter Reihe - in der Regel auf dem Fahrradstreifen.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:36

Die schlechteste Möglichkeit der drei Varianten. Die parkenden Autos gefährden Fuß- und Radverkehr, insbesondere da nur 50cm Abstand zwischen Parkstreifen und Radstreifen vorgesehen ist (Stichwort: Dooring; es müsste mindestens 1m Platz sein). Zudem werden Kfz-Fahrer erfahrungsgemäß meist so halb auf dem Radweg stehen. Die parkenden Autos würden sowohl den fließenden Kfz-Verkehr als auch Radfahrer und Fußgänger in ihrem Verkehrsfluss behindern.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:34

Die Radspur wird zur "Kurzparkzone" in der 2. Reihe. Viel Kreuzungsverkehr von und zum Parkstreifen mit Behinderung von Radfahrenden durch ein- und ausparkende Fahrzeuge. Dooringgefahr. Zudem Einschränkung von Fußgängern durch parkende Autos.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:30

Parkverkehr, der die Fahrradspur überqueren muss, gefährdet die Radfahrenden. So eine Planung sollte es heutzutage eigentlich nicht mehr geben.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:30

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Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:22

Bei dieser Variante ist das Überholen von Radfahrern durch Kfz nicht möglich. Nach aktueller Rechtsprechung müssen Radfahrer min 100cm Abstand zu parkenden Fahrzeugen halten. Die Autofahrer müssen bei fehlender baulicher Trennung bei Kindern auf dem Radweg min 200cm Überholabstand einhalten, bei Erwachsenen min 100cm.
Mit Einhalten der mindestens vorgeschriebenen Überholabständen von StVO und aktueller Rechtsprechung verbleibt also kein Platz mehr für den PKW auf dem Fahrstreifen.

Gespeichert von Gast am Do., 31.08.2023 - 13:17

Zu wenig Platz für Radverkehr, Gefahr durch Dooring da Autos nie korrekt geparkt werden und sehr oft auf dem Radweg parken werden.