Direkt zum Inhalt

Variante 2

Variante 2

Variante 2 berücksichtigt besonders den ruhenden Verkehr. Dazu wird auf einer Straßenseite das halbseitige Gehwegparken ermöglicht. Um dies umzusetzen, teilt sich der Straßenraum in je eine Kfz-Fahrspur (3,25 Meter) sowie einen Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,25 Metern in Richtung Innenstadt und in Richtung Porz auf. In Fahrtrichtung Porz ist zudem ein 3,50 Meter breiter Gehweg vorgesehen. Durch das halbseitige Gehwegparken in Fahrtrichtung Innenstadt ist auf dieser Seite ein Gehweg mit einer Breite von 2,50 Metern realisierbar. Daraus ergibt sich folgender beispielhafter Querschnitt:

Darstellung der Variante 2, auf welche die Gehwege mit 2,50 Metern und 3,50 Metern, die Radfahrstreifen mit jeweils 2,50 Metern und zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr eingeplant sind. Zusätzlich ist auf der rechten Seite des Bildes eine Fläche für Gehwegparken eingezeichnet.

Beispielbild des Hohenzollernrings zur Veranschaulichung: 

Beispielbild des Hohenzollernrings, auf welchem die Aufteilung von Gehwegen, Gehwegparken, Radfahrstreifen und Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr zu erkennen ist.

Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.

Variante gefällt mir nicht
285
Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 14:21

Gefährung der Fahrrad-Fahrenden! Lädt PKW-Fahrende oft dazu ein, in zweiter Reihe zu parken und so zum Ausscheren in den PKW-Verkehr zu zwingen. Auch werden so Auto-Türen zu beiden Seiten hin in die Wege anderer Verkehrs-Teilnehmer*innen geöffnet, was diese wieder deutlich gefährdet.

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 13:47

Dooring-Unfälle und zu geringer Abstand beim Überholen von Fahrrädern vorprogrammiert

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 13:42

Lehne ich ab!

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 13:20

Parkende Autos neben dem Rad Fahrstreifen sind immer gefährlich für Radfahrer. Sicheres und stressfreies Radfahren ist so nicht möglich

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 13:13

juristisch notwendige Mindestbreite zum unabhängigen Überholen auf Radfahrstreifen sind 2,30m. Ein Sicherheitstrennstreifen muss nach aktuellen Regelwerken 75cm betragen. Und ausgerechnet für aufgesetztes Parken mit 2m zu kalkulieren (also Voraussetzung Fahrzeugmodelle und Einparkfähigkeiten der Fahrzeugführer*innen aus den 70ern) scheint im wahrsten Sinne des Wortes "vermessen".

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 12:55

Sicherheitsaspekt:
Hier werden Kfz auf dem Gehweg parken und plötzlich Türen öffnen, was gefährliche Unfälle mit sich bringt.
Sozialer Aspekt: warum für den ruhenden Verkehr (parkende autos) soviel platz bereitstellen? So steigt kein Autofahrer auf öpnv oder fahrrad um, wenn er oder sie das auto bequem überall abstellen kann. Das ist kein zukunftsweisendes Konzept. Das macht so keinen Sinn.

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 12:46

Diese Variante wurde in letzter Zeit im Stadtgebiet leider häufig umgesetzt, ist jedoch auf der Parkseite äußerst tückisch.

Das Schaubild sieht zwischen den Radfahrenden und Parkenden einen Abstand von 50 cm vor. Dieser wird in der Praxis kaum existieren. Dieser Abstand ist überhaupt nur dann theoretisch erreichbar, wenn jedes Auto tatsächlich komplett an den rechten Rand des eingeräumten Platzes anstößt. Doch selbst in dem Fall wäre der volle Abstand nur vorhanden, wenn das Auto maximal 2 m breit ist. Doch der ADAC berichtet von Neuzulassungen von teils deutlich über 2,2 m Breite (u.a. BMX X5, Mercedes-Benz V-Klasse, VW T6.1, VW Touareg III). In der Praxis würden also maximal 25 cm Abstand verbleiben.

Das reicht natürlich nicht aus, da Radfahrenden bei der Vorbeifahrt an parkenden Autos ein Abstand (vom Lenkerende) von 1 m vorgeschrieben ist. Sie müssten also am linken Rand des Radfahrstreifens fahren. Das wiederum macht es unmöglich, dass sie von Autofahrenden überholt werden können. Denn diese müssen ja ihrerseits 1,5 m Abstand (zum Lenkerende) halten.

Ein Überholen wird also entweder zu eng an den Radfahrenden oder durch Ausweichen in den Gegenverkehr erfolgen. Beide Varianten sind weder sicher noch komfortabel.

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 11:58

aufgesetztes Gehwegparken ist eine Mogelpackung zum Nachteil von Fußgängern.

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 11:43

2 Fahrradstreifen der vorhandene alte rechts und links der neue. Der neue megagefährlich wenn Autofahrer die Tür öffnen. Sicherer ist der alte Fahrradstreifen, welchen man nur hätte anständig renovieren müssen, da ist es ja viel praktischer und günstiger sich die Autostraße zunehmen, einen neue Markierung ziehen und schon ist die neue Fahrradstraße fertig ohne viel Aufwand und die Autos bitte alle aus der Stadt raus, besser noch aus Köln.

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 11:34

Fahrradweg ist zu eng zum Überholen. Parkende Pkw schränken Fußgängerweg ein. Gefahr von Dooring-ulUnfällen.

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 11:32

Nicht nur Fußgänger sondern auch Radfahrer müssten von einer Reihe parkender Autos physisch vom laufenden Verkehr getrennt sein. Nur so lässt sich maximale Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Mit dieser Variante sind Unfälle, verursacht durch ein- und ausparkende Autos, sowie geöffnete Autotüren vorprogrammiert.

Gespeichert von Gast am Fr., 01.09.2023 - 11:19

Muss man ernsthaft noch über so etwas reden? Ungeschützte Radfahrstreifen, die direkt neben parkenden Autos verlaufen, sind gefährlich! Solche Lösungen sollten wir hinter uns lassen.